Häufige Fragen

Themen:
  1. I. Allgemeines
  2. II. Finanzierung
  3. III. Das Wohnen im Appartement
  4. IV. Weitere Fragen zum Wohnen
I. Allgemeines
1. Wer kann sich im Senator-Ernst-Weiß-Haus anmelden, welche Voraussetzungen sind für den Einzug zu erfüllen?
Jeder ältere Mensch, der alters- oder krankheitsbedingt seiner visuellen Wahrnehmung eingeschränkt ist.
2. Können Ehepaare auch in zwei Einzelappartements einziehen?
Ehepaaren stellen wir zwei getrennte Einzelappartements in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
3. Werde ich nach der Anmeldung automatisch angeschrieben, wenn ein Appartement frei ist?
Sie nennen uns den gewünschten Einzugstermin und wir benachrichtigen Sie telefonisch und schriftlich, wenn ein Appartement frei ist. 
4. Und was passiert, wenn ich mich für das "Zuwarten" entschieden habe?
Wir benachrichtigen Sie, wenn das nächste Appartement frei ist oder zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.
5. Gibt es Wartezeiten?
Es gibt keine Wartezeiten, Sie können sofort einziehen. Wir können den Umzug aber auch rechtzeitig gemeinsam planen und             organisieren, wenn sie dies wünschen.
6. Wer hilft mir beim Umzug?
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie keine Ihnen nahestehenden Personen haben. Wir begleiten Sie während der gesamten Umzugsphase: wir helfen Ihnen die geeigneten Umzugshilfen zu finden; wir unterstützen sie bei der Wohnungsauflösung und Wohnungsübergabe.
7. Wann ist der "ideale Zeitpunkt", in das Senator-Ernst-Weiß-Haus umzuziehen?
Den Zeitpunkt bestimmen Sie. Aus unserer Sicht ist es der Moment, in dem Ihr Sehrest noch relativ gut ist und Sie mobil sind. Das erleichtert das Zurechtfinden und das Einleben.
8. Wie oft kann ich ablehnen?
So oft Sie möchten. Die Anmeldung ist unverbindlich und kostenfrei.
9. Wird meine Anmeldung gelöscht, wenn ich mehrmals ablehne?
Die Anmeldung wird erst dann gelöscht, wenn Sie dies wünschen. Anderenfalls bleibt die Anmeldung bestehen.
10. Kann ich auch einziehen, wenn ich bereits dauernd pflegebedürftig bin?
Sie können in jeder Lebenssituation bei uns einziehen.
11. Gibt es eine Altersgrenze für die Aufnahme?
Nein, es gibt keine Altersgrenze für den Einzug.
 
II . Finanzierung
1.    Was kosten Wohnen und  Pflege im Senator-Ernst-Weiß-Haus?
Das Wohnen hat einen einheitlichen Preis.
Die Kosten Leistungen für die Pflege sind abhängig von Ihrer Pflegestufe und der Zahlung, die Sie von der Pflegekasse erhalten. Wir stellen Ihnen alle Leistungen zur Verfügung, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen ermittelt hat. Zusätzlich bieten wir Ihnen diverse Leistungen, die Ihnen das Leben mit einer Sehbehinderung oder Blindheit erleichtern. 
2.    Mit welchen Kosten muss ich eventuell zusätzlich rechnen?
- Friseur, Maniküre, Pediküre.
- Mahlzeiten und Getränke die außerhalb des Verpflegungsangebotes eingenommen werden.
- Wäsche und Oberbekleidung, die chemisch oder von Hand zu reinigen ist.
3.    Kann ich auch einziehen, wenn meine Rente nicht ausreicht?
Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird die Finanzierung durch das Sozialamt übernommen. 
4.    Werden meine Angehörigen zur Finanzierung meines Aufenthalts im Senator-Ernst-Weiß-Haus herangezogen?
Herangezogen werden allein eigene oder an Kindes statt angenommene Kinder. Dies lediglich dann, wenn deren zu versteuerndes     Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
5.    Wie teuer ist z. Z.  der dauerhafte Aufenthaltes im Senator-Ernst- Weiß-Haus?
Drücken Sie hierzu bitte die Strg-Taste und klicken Sie bitte den blauen „link“ an und nach kurzer Zeit erscheint eine
Tabelle mit den aktuellen Entgelten:
     Entgelte des Senator-Ernst-Weiß-Hauses.
     Entgelte der Besonderen Dementenbetreuung im Senator-Ernst-Weiß-Haus.
6.    Muss ich eine Kaution bezahlen?
Nein.
7.    Muss ich ausziehen, wenn meine Ersparnisse aufgebraucht sind?
Nein, dann übernimmt das Sozialamt die Finanzierung.

III. Das Wohnen im Appartement
1.    Wie groß ist das Appartement?
Alle Appartements sind 26 qm² groß
2.    Kann ich einen Appartementgrundriss bekommen?
Selbstverständlich senden wir Ihnen eine Informationsbroschüre mit Appartementplan mit Maßangeben zu.
3.    Wie ist das Appartement ausgestattet?
Damit Sie sich wie zu Hause fühlen können, haben wir jedes Appartement lediglich mit einem geräumigen Einbauschrank   ausgestattet. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem einen oder anderen eigenen liebgewonnene Möbelstück einzurichten. 
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen selbstverständlich auch Möbel zur Verfügung stellen.
4.    Gibt es Telefon- und Internetanschluss im Appartement?
Ein Telefonanschluß ist vorhanden.
5.    Kann ich probeweise im Senator-Ernst-Weiß-Haus wohnen?
Selbstverständlich können Sie bei uns zur Probe wohnen. Probewohnen. Nennen Sie uns den Zeitpunkt und die Dauer.
6.    Kann ich bei leichter Erkrankung im Appartement betreut werden?
Ein wichtiger  Bestandteil unseres Gemeinschaftslebens sind die  gemeinsamen Mahlzeiten. Ist Ihnen dies jedoch aufgrund einer Erkrankung nicht möglich, servieren wir die Mahlzeiten für die Dauer der Erkrankung auch im Appartement.
7.    Kann ich auch in den Urlaub fahren?
Selbstverständlich können Sie allein oder mit einer unserer Gruppen in den Urlaub fahren.
8.    Kann ich jederzeit fortgehen?
Sie können das Haus jederzeit verlassen.
9.    Wie lang ist das Haus geöffnet?  Kann ich jederzeit Besuch empfangen?
Der Empfang des Hauses ist zwischen 9:00 am Morgen und 18.30 am Abend besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Sie, Ihre Familie, Ihre Freunde das Haus mit einer Chipkarte betreten. Fragen Sie nach den zu Ihrem Schutz erlassenen Sicherheitsbestimmungen.
Sie können daher jederzeit Besuch empfangen.
10.    Wie ist das mit meiner Wäsche?
Wir arbeiten mit einer Wäscherei zusammen. Die benutzte Wäsche wird zweimal wöchentlich zum Waschen abgeholt. Gleichzeitig  wird die saubere Wäsche angeliefert und Sie erhalten Ihre Wäschestücke gewaschen zurück.
11.    Darf ich meinen Fernsehapparat mitbringen?
Selbstverständlich können Sie Ihren Fernsehapparat mitbringen.
12.    Kann ich ein Haustier mitnehmen?
Wir wissen um die Bedeutung eines liebgewonnenen Haustiers für das eigene Wohlbefinden. Wegen der Sehbehinderung Ihrer Mitbewohner im Senator-Ernst-Weiß-Hauses bitten wir Sie, frühzeitig über Ihren Wunsch mit uns zu sprechen. Sie können ein Haustier mitbringen, wenn z. B.  folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine Gefährdung von Mitbewohnern durch Ihr Haustier.
- Die Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen sind nachweislich (Heimtierpass) durchgeführt.
- Die Hygienevorschriften zur Tierhaltung werden eingehalten.
- Die Betreuung und Versorgung des Tieres ist jederzeit gesichert (z. B. durch Sie, Angehörige oder Freunde).
- Das Haustier die Schulterhöhe von 30 cm nicht überschreitet (u. a. wegen der Appartementgröße).
13.    Muss ich Bettwäsche mitnehmen?
Sie sollten Ihre gewohnte eigene Bettwäsche mitbringen.
14.    Wird das Appartement gereinigt?
Das Appartement wird täglich gereinigt. 
IV. Weitere Fragen zum Wohnen
1.    Muss ich bei Pflegebedürftigkeit in eine Pflegeeinrichtung umziehen?
Sie erhalten alle, auch im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlichen Pflege- und Betreuungsleistungen sämtlicher Pflegestufen in Ihrem Appartement. Ein Umzug ist nicht erforderlich.
2.    Wann muss ich das Appartement aufgeben?
Wenn Sie ausziehen oder versterben.
3.    Muss ich den Arzt meines Vertrauens aufgeben?
Nein, wenn Sie bei ihrem Hausarzt bleiben möchten und dieser Hausbesuche durchführt, gibt es keine Veranlassung den Arzt zu wechseln.
4.    Ist ein Arzt im Haus?
Ihre ärztliche Betreuung erfolgt im Hausarztsystem. Der von Ihnen gewählte Hausarzt vereinbart mit Ihnen Hausbesuche.
5.    Wie komme ich zum Augenarzt?
Der Augenarzt kommt zu Ihnen.
6.    Wie komme ich zum Zahnarzt?
Der Zahnarzt kommt zu Ihnen.
7.    Was passiert, wenn ich einen Arzt einer anderen Disziplin benötige?
Wir helfen Ihnen gern, den geeigneten Facharzt zu finden.
8.    Wie komme ich in eine Arztpraxis, wenn es notwendig ist?
Wir arbeiten mit einer Ambulanz zusammen. Wenn nötig, begleiten Sie unsere Mitarbeiter zum Arzt und zurück.
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